Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte erzielen während ihres Erwerbslebens ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, meist über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Da auf Einkünfte über dieser Grenze keine Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten sind, können somit auch keine höheren Rentenanwartschaften aufgebaut werden. Dadurch entsteht gerade für diesen Personenkreis eine erhebliche Versorgungslücke.
Zur Schließung dieser Versorgungslücken bieten wir Ihnen individuell auf Sie zugeschnittene Konzepte zum Aufbau der notwendigen zusätzlichen Alters- und Risikoversorgung.